Wer kann Pflegeeltern werden?
Pflegeeltern müssen nicht verheiratet sein. Auch Alleinstehende und unverheiratete Paare können ein Pflegekind aufnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob verschieden- oder gleichgeschlechtlich.
Was bedeutet es Pflegekind zu sein?
Pflegekinder können nicht in ihren Familien leben
Pflegekinder benötigen Unterstützung
Pflegekinder haben zwei Familien
Pflegefamilien werden umfangreich unterstützt
Fachliche Beratung und Fortbildung
Biografiearbeit
Zusammenarbeit mit den leiblichen Eltern
Sie möchten Pflegeeltern werden? Das Wichtigste zuerst:
Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen möchten, müssen Sie nicht verheiratet sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob verschieden- oder gleichgeschlechtlich. Auch Alleinstehende und unverheiratete Paare können ein Pflegekind aufnehmen.
Bei einer dauerhaften Unterbringung der Pflegekinder, sollten Eltern und Kind einen familienentsprechenden Altersabstand haben. Aber auch mit 45 Jahren kann man noch Säuglinge und Kleinkinder bei sich aufnehmen.
Da Kinder zum Spielen und Lernen Platz brauchen, benötigen Sie genügend Wohnraum. Das bedeutet aber nicht, dass von Anfang an für jedes Kind ein eigenes Zimmer vorhanden sein muss.
Die Zeitspanne vom ersten Infoabend bis zur Aufnahme eines Pflegekindes beträgt ca. 9 Monate.
Sie sollten in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Für das Pflegekind erhalten Sie monatlich unabhängig von Ihrem Einkommen ein Pflegegeld, das aus einer Anerkennung Ihrer Erziehungsleistung sowie dem Lebensunterhalt für das Pflegekind besteht.
Pflegekinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit – wenn es sich vereinbaren lässt, kann der vorwiegend betreuende Elternteil auch berufstätig sein.
Auf die Aufgabe als Pflegeeltern werden sie durch die Pflegeelternschulung vorbereitet. Auch nach der Aufnahme des Pflegekindes können Sie jederzeit fachliche Hilfen in Anspruch nehmen.
Ausführliche Informationen, wie man Pflegeeltern wird finden Sie auf der zentralen Informationsseite zum Thema „Pflegekind in Berlin“
› www.pflegekinder-berlin.de